Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vereinsvorstand. Bei Familien bzw. Lebensgemeinschaften ist es ausreichend, wenn eine Person Vereinsmitglied wird. Die Rechte und Pflichten der Mitgliedschaft erstrecken sich entsprechend auf die Familie bzw. die Lebensgemeinschaft.

Bei der Aufnahme in den Verein ist eine Aufnahmegebühr in Höhe von 100 Euro zu entrichten. Der Jahresbeitrag für Mitglieder beträgt 20 Euro.

Weitere Details zur Mitgliedschaft im eap ergeben sich aus der Satzung.

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